Für Kinder und Erwachsene mit Pflegegrad

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

für Kinder und Erwachsene mit Pflegegrad nach § 45 a und b SGB XI.

Was versteht man darunter?

Unter niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebot versteht man Maßnahmen zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im Sinne des §45 des 11, Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Unser Angebot an praktischer Hilfe richtet sich an Pflegebedürftige mit erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.

Dazu gehört folgender Personenkreis:

  • demenzkranke Menschen
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • psychisch erkrankte Menschen
  • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigung
  • Pflegebedürftige Menschen
Inanspruchnahme

Der Zusatz „niedrigschwellig“ bedeutet, dass die Betreuungsangebote einfach und ohne großen bürokratischen in Anspruch zu nehmen sind.

Voraussetzung ist eine Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mindestens Pflegegrad 1 und damit die Festlegung eines Anspruchs auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Sobald für den Pflegebedürftigen ein entsprechender Bescheid der Pflegekasse vorliegt, können unsere Leistungen gebucht werden.

Finanzierung

Grundlage der hier beschriebenen Angebote ist das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG).

Laut diesem Gesetz kann ein Grundbetrag von 131€ monatlich bei größerem Bedarf von pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekassen erstatten Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu dieser Höhe.

Mit Unterzeichnung einer Abtretungserklärung übernehmen wir gern die Abrechnung der Leistungen für Sie.

Gedächtnistraining

  • lustiger Denksport;
  • Bauernregeln;
  • jahreszeitliche Themen.

Orientierung im Umfeld

  • Spazieren im näheren Umfeld der Wohnung;
  • festigen gewohnter Wege wie z.B. Bushaltestelle, Hausarzt, Bäcker etc.

Entlastung von Angehörigen

  • Stundenweise Betreuung;
  • Begleitung zu Ärzten ggf. mit PKW.

Kreatives Gestalten

  • gemeinsames Malen mit Wasserfarben oder
    mit Wachsmalkreide;
  • Motivation des Patienten zur Selbstbeschäftigung.
  • Steigerung des Selbstwertgefühles etc.

Gymnastik und Bewegungstraining

  • Bewegungstraining für Senioren;
  • Bewegungsübungen mit den Händen und den Fingern z.B. Ballspiele;
  • Bewegungsübungen mit den Füßen – z. B. kreisen der Füße;
  • Bewegungsübungen mit einem Luftballon.

Spiele

  • Rate- und Gedächtnisspiele;
  • Bewegungsspiele;
  • Wahrnehmungsspiele;
  • Darstellungsspiele.